Ärzte, Architekten, Anwälte – Kammerberufler sind unterversorgt

Arzt 3193855Vielen Angehörigen von „Kammerberufen“, wie beispielsweise Ärzte, Rechtsanwälte oder Architekten, ist nicht bewusst, dass sie nicht ausreichend abgesichert sind.

Angehörige „kammerfähiger“ Berufe sind durchweg zu den Gutverdienern zu zählen. Fast zwei Drittel kommt auf ein Jahreseinkommen von über 80.000 Euro und ca. 20 Prozent verdienen sogar mehr als 120.000 Euro im Jahr. Entsprechend angepasst sollte auch die finanzielle Risikoabsicherung gestaltet sein.

Grundsätzlich gibt es elf freie Berufe, die besonderen Regelungen unterliegen. Ärzte, Zahnärzte, Tierärzte, Anwälte, Apotheker, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Notare, Architekten und teilweise Ingenieure und psychologische Psychotherapeuten werden als Selbstständige automatisch Pflichtmitglied im jeweiligen regionalen Versorgungswerk. Angestellte in diesen Berufen können sich von der Rentenversicherungspflicht befreien lassen, um ebenfalls Kammermitglied zu werden. Wer aus diesen Zahlen ableitet, dass „Kammerberufler“ auch Ansprüche auf privilegierte Leistungen durch die entsprechenden Versorgungswerke besitzen, täuscht sich jedoch.

Zwar sind die Altersrentenleistungen für Ärzte mit durchschnittlich knapp 3.000 Euro monatlich (nordrheinische Ärzteversorgung im Jahr 2013) durchaus akzeptabel; aber vor allem bei den Leistungen im Falle einer Berufsunfähigkeit bestehen erhebliche Versorgungslücken.

Der Irrglaube, im Versorgungswerk rundum bestens abgesichert zu sein, ist weit verbreitet und verleitet viele, eine Beratung zur privaten Vorsorge zu verweigern, was im Leistungsfall fatale finanzielle Folgen haben kann.

Dies betrifft ca. 900.000 Personen, für die in Deutschland 89 Kammersatzungen infrage kommen können. Allein schon, da für eine Vielzahl aufgrund von Umzügen mehrere Versorgungswerke relevant sind, lohnt es sich, sich bzgl. der jeweils geltenden Regelungen beraten zu lassen, denn sowohl die Unterschiede der jeweiligen BU-Regelungen, als auch das Ausmaß der Schutzlücke sind beträchtlich.

In den meisten Fällen findet man Leistungszusagen auf dem Niveau einer besseren Erwerbsunfähigkeitsrente. Dies spiegelt sich auch wieder in der extrem niedrigen Zahl an Leistungsfällen. Während im Durchschnitt jede fünfte Frau und jeder dritte Mann vor dem Rentenalter berufsunfähig werden, verzeichnen praktizierende Ärzte lediglich eine Quote von unter 1 Prozent. Die Notwendigkeit, sich über die eigenen Leistungsansprüche und die tatsächlich vorhandenen Versorgungslücken zu informieren ist also offensichtlich.

Nutzen Sie die Möglichkeit einer neutralen Beratung  durch die Spezialisten im Kompetenzteam SicherPlanen.

 

Mit den besten Grüßen

Clemens Wigger

Belastung am Arbeitsplatz ist Grund für hohen Krankenstand – Unternehmen können gegensteuern

 

Roofer Working On Exterior Of New HomeMehr als zwei Drittel der Arbeitnehmer in Deutschland orientieren sich am Arbeitsverhalten ihrer Vorgesetzten. Dies erzeugt gerade bei jüngeren Mitarbeitern einen erhöhten Druck und setzt sie unter Zugzwang. So kommt es, dass sich in der Altersgruppe der 18- bis 39-jährigen über 90 Prozent von ihrer Arbeit stark belastet fühlen.

Gerade jüngere Arbeitnehmer identifizieren sich häufig zu sehr mit ihrem Job und überschreiten daher öfter ihre Belastungsgrenzen. So verzichtet man z.B. auf Pausen, um dem Termindruck stand zuhalten und die hohe Arbeitsbelastung bewältigen zu können.

Aber auch ältere Beschäftigte klagen über zunehmende Belastung am Arbeitsplatz. Eine Befragung von Arbeitnehmern in sächsischen Unternehmen hat ergeben, dass für 59 Prozent der Termindruck zu hoch ist. 54 Prozent haben Probleme mit unangenehmen Bedingungen wie hohe oder niedrige Temperaturen oder starkem Lärm, 46 Prozent fühlen sich körperlich überlastet und für 23 Prozent ist die zunehmende Informationsflut kaum zu verarbeiten.

Dieser Trend ist auch bundesweit zu beobachten. Das zeigt eine Studie der Pronova Betriebskrankenkasse (BKK), wonach bundesweit 86 Prozent der Arbeitnehmer unter verschiedenen Stressfaktoren am Arbeitsplatz leiden.

Die Folgen sind erkennbar am erhöhten Krankenstand der Mitarbeiter. Hoher Stress in Büros und Werkhallen lässt sie öfter krank werden als Kollegen in Unternehmen, die entspannte Arbeitsbedingungen geschaffen haben.

Etwa ein Viertel aller Fehltage sind auf Krankheiten des Muskel-Skelett-Systems zurückzuführen. Knapp jeder fünfte fehlt wegen psychischer Störungen und ungefähr 12 Prozent haben Erkältung oder Grippe. Diese Zahlen zeigen, dass ständiger Druck am Arbeitsplatz zu Verspannungen, Kopfschmerzen und Schwächung des Immunsystems führt.

Immer mehr Unternehmen erkennen mittlerweile diese Zusammenhänge und ergreifen Maßnahmen zur Gesundheitsförderung und Verbesserung des Arbeitsplatzklimas. So werden Möglichkeiten zur aktiven Gestaltung der Pausen oder für Betriebssport angeboten. Aber auch finanzielle Anreize durch intelligente Lohngestaltung wirken sich positiv aus, da so nicht nur mehr Geld im Geldbeutel der Arbeitnehmer klingelt, sondern auch das Gefühl der Wertschätzung gesteigert wird. Nachweislich sind Beschäftigte in Betrieben mit solchen Angeboten zufriedener und engagierter, sind nicht so oft krank und denken seltener über einen Arbeitsplatzwechsel nach.

Konkretere Informationen, wie Unternehmen ihren Krankenstand reduzieren und die Mitarbeiter zusätzlich motivieren können, vermitteln die Mitarbeiter im Kompetenzteam SicherPlanen und unser E-Book „Intelligent Vergüten“.

 

Mit den besten Grüßen

Clemens Wigger

Unterschätztes Risiko Berufsunfähigkeit

Burn Out geschriebenIn Deutschland wird das Risiko, auf Grund eines körperlichen oder geistigen Gebrechens nicht mehr arbeiten zu können, massiv unterschätzt. Hinzu kommt ein zu großes Vertrauen in das gesetzliche Sozialversicherungssystem.

Ursache ist in erster Linie fehlendes Wissen. Ca. 52 Prozent der Befragten einer Studie gaben an, nur sehr unzureichende Informationen darüber zu haben, wie man sich gegen das Risiko einer Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit absichern kann. Somit erklärt sich auch, warum nur etwa 17 Prozent der Befragten über eine solche Absicherung verfügen. Deutschland liegt hier im Vergleich der Industriestaaten abgeschlagen auf dem letzten Platz. Zum Vergleich: In Hong Kong besitzen 62 Prozent und in Malaysia gar 63 Prozent diese wichtige Absicherung

Klar ist, dass das Risiko einer Berufsunfähigkeit in Deutschland klar unterschätzt wird. So glaubt knapp die Hälfte der Umfrageteilnehmer, ihr persönliches Risiko liege unter 20 Prozent. Die aktuellen Zahlen der Deutschen Rentenversicherung sehen allerdings völlig anders aus: Nach den Ergebnissen einer repräsentative Umfrage der Smith School der Universität Oxford im Auftrag der Zurich Insurance Group, die 11.000 Menschen in elf Ländern befragte, liegt in der Altersspanne von 20 bis 50 Jahren die Wahrscheinlichkeit für Frauen bei 35 Prozent, bei Männern bei circa 39 Prozent.

Und wer sich auf die staatliche Erwerbsminderungsrente verlässt hat ein Problem, denn diese ist an strikte Kriterien gekoppelt: So wird die Erwerbsminderungsrente nur gezahlt, wenn der Arbeitnehmer mindestens fünf Jahre in die Rentenkasse eingezahlt und in den letzten fünf Jahren vor Eintritt der Erwerbsminderung mindestens drei Jahre Pflichtbeiträge geleistet hat. Und auch die Höhe der Leistung ist mit durchschnittlich 702 Euro monatlich für die volle Erwerbsminderungsrente definitiv nicht ausreichend.

Wer also selbstständig ist oder in oben genannter Zeitspanne eine längere selbstständige Tätigkeit ausgeübt hat, steht vor einem Problem, genauso wie jemand, der eine Familienauszeit genommen hat. Aber auch alle anderen, die auf ihre Schaffenskraft angewiesen sind, sollten sich über die Möglichkeiten der Absicherung informieren. Unser E-Book „Berufsunfähigkeit“ vermittelt erste Informationen. Für eine unverbindliche Beratung stehen Ihnen die Experten im Kompetenzteam SicherPlanen gerne zur Verfügung.

 

Mit den besten Grüßen

Clemens Wigger

Unsicherheit der Sparer treibt Angst vor Altersarmut

Betteln in DeutschlandDie deutschen Sparer sind zunehmend verunsichert. Zu diesem Ergebnis kommt sowohl eine Umfrage des Verbandes der Privaten Bausparkassen, als auch eine Studie, die das Meinungsforschungsinstitut YouGov im Auftrag der Axa-Versicherung durchgeführt hat. Als Grund für diese Verunsicherung kann die Veränderung der Wichtigkeit von Sparzielen angenommen werden.

Neben den Sparzielen „Langfristige Anschaffungen“ und „Kapitalanlagen“ verlor auch die „private Altersvorsorge“ an Wichtigkeit. In diesem Zusammenhang hat lediglich die Schaffung von Wohneigentum an Bedeutung zugelegt. 44 Prozent der Befragten äußerten den Wunsch, Geld für eine selbstgenutzte oder vermietete Immobilie beiseitelegen zu wollen. Das ist ein Prozent mehr als noch im Frühjahr. Fast jeder fünfte Erwerbstätige gab an, auch tatsächlich eine solche Immobilie erwerben zu wollen.

Die Angst vor Altersarmut steigt bei den Menschen

Da aufgrund der derzeitigen “Nullzinspolitik” der EZB, sinkender Renditen von Renten- und Lebensversicherungen sowie geringerer Betriebsrenten die Mehrheit der erwerbstätigen Deutschen (55 Prozent), trotz steigender Angst vor Altersarmut, keine neuen Verträge für die Altersvorsorge abschließen möchten, scheint die Immobilie einziger Ausweg aus diesem Dilemma zu sein. Denn trotz der Weigerung, eine neue Geldanlage abzuschließen, beschäftigt das Thema Altersvorsorge die Deutschen. Jeder dritte Erwerbstätige gab an, sich vor dem Thema Altersarmut zu fürchten. Beinahe 60 Prozent äußerten, dass diese Angst wesentlich größer sei als früher,und dass die nächste Rentengeneration finanziell schlechter dastehen wird als die heutige.

Pflegeimmobilien bieten größte Sicherheit

Wer sich mit dem Thema Immobilien zur Altersvorsorge befasst, sollte allerdings auch Risiken beachten. Bei vermieteten Immobilien ist vor allem darauf zu achten, dass die Mieteinnahmen auch langfristig gesichert sind. In diesem Zusammenhang sind Pflegeimmobilien sehr zu empfehlen, da sie größtmögliche Sicherheiten und hohe Renditen versprechen. Wie Sie mit geringem Aufwand garantiert hohe Alterseinkünfte erzielen können, vermitteln Ihnen die Experten im Kompetenzteam SicherPlanen.

Mit den besten Grüßen

Clemens Wigger

Motivierte Mitarbeiter – der Führungsstil ist entscheidend

zufriedener AN mit Text Motivierte Mitarbeiter sind der Schlüssel zum Unternehmenserfolg. Wer am Arbeitsplatz motiviert ist, lässt sich leichter langfristig ans Unternehmen binden. Das ist wichtig, denn gute Mitarbeiter finden ist nicht immer leicht. Gute Mitarbeiter halten erst recht nicht. Der Gallup Engagement Index 2014 zeigt, dass  19 Prozent aller Angestellten aktiv einen neuen Job suchen und weitere 23 Prozent den Arbeitsmarkt beobachten, ob sich nicht etwas Besseres bietet. Als Hauptgrund für dieses Verhalten kann schlechter Führungsstil angenommen werden.

Wie man Mitarbeiter richtig führt und sie so längerfristig an das Unternehmen bindet, können Führungskräfte lernen.

Das Geheimnis guter Führung liegt in der Motivation der Mitarbeiter. Ein motiviert arbeitender Kollege ist nicht nur zufriedener im Job und seltener krank, sondern auch sein Privatleben gestaltet sich ausgeglichener. Als Grundlage erfolgreicher Mitarbeitermotivation spricht man von einer ausgewogenen „Work-Life-Balance“. Die Realität sieht allerdings anders aus. Laut Gallup Engagement Index sind fast 50 Prozent aller Arbeitnehmer demotiviert und machen lediglich Dienst nach Vorschrift. Permanenter Druck von oben wirkt kontraproduktiv.

Doch nur mit motivierten Mitarbeitern sind bessere Ergebnisse zu erzielen. Wer sein Team in Prozesse mit einbezieht, hält es bei guter Laune und produktiv. Ein zusätzlich positiver Aspekt ist, dass  Mitarbeiter häufig Lösungen parat haben, auf die man selbst nicht gekommen wäre.

Die grundlegende Zufriedenheit eines Mitarbeiters sichern die sog. „Hygienefaktoren“. Dies sind ein angemessenes Gehalt, Sicherheit des Arbeitsplatzes und guter Führungsstil. Idealerweise ergänzen die sog. „Motivatoren“, wie gemeinsame Veranstaltungen,  die Maßnahmen.

Die Möglichkeit, Lob und Anerkennung und Freude im Team zu erfahren, sein Leistungspotenzial voll und ganz einbringen zu können und das Gefühl etwas Großes mit aufzubauen, ist für viele oft wichtiger, als die nächste Gehaltserhöhung, denn es steigert das Selbstwertgefühl.

Auch das Fürsorgeverhalten des Chefs darf nicht unterschätzt werden. Wo beispielsweise ein hohes Gehalt nicht gezahlt werden kann und Überstunden an der Tagesordnung sind, müssen Ausgleiche geschaffen werden. Hier bieten sich die vielfältigen Möglichkeiten einer „Gehaltsoptimierung“ auf ideale Weise an.  Nähere Informationen erhalten Sie in unserem kostenlosen E-Book „Lohngestaltung – intelligent vergüten und den Gewinn steigern“.

 

Mit den besten Grüßen

Clemens Wigger

Höhere Krankenkassenbeiträge seit Januar: Handeln und sparen Sie jetzt!

GeldscheineIn zahlreichen Medien wurde bereits über deutliche Erhöhungen der Zusatzbeiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung berichtet. Zusätzlich zum gesetzlich festgelegten Beitragssatz von 14,6 % zahlen die Versicherten einen Zusatzbeitrag, der von jeder gesetzliche Krankenkasse individuell festlegt werden kann.

Durchschnittlich erhöht sich der Zusatzbeitrag bundesweit um 0,2 %, wodurch im Schnitt ein Gesamtbeitragssatz von 15,7% in 2016 entsteht. Bei einigen Kassen sind die Beiträge jedoch auch deutlich stärker angehoben worden und erreichen Spitzenwerte von über 16 Prozent.

Da die Versicherten die Zusatzbeiträge komplett aus der eigenen Tasche bezahlen müssen, bedeutet die Anhebung der Zusatzbeiträge in Abhängigkeit vom Einkommen konkret finan-zielle  monatliche Einbußen. Es lohnt sich also, Beiträge und Zusatzleistungen der Kassen zu vergleichen, denn durch den Wechsel zu einer günstigeren Krankenkasse sind Beitragser-sparnisse von über 30 Euro pro Monat möglich.

Da die Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen im Sozialgesetzbuch geregelt und somit nahezu identisch sind (einen geringen Spielraum zur Unterscheidung bieten einige mögliche Zusatzleistungen), kostet die Mitgliedschaft in einer „teuren Kasse“ jeden Monat bares Geld!

Bei einer Erhöhung des Zusatzbeitrages hat der Versicherte ein Sonderkündigungsrecht. Innerhalb des Monats, in dem der neue Beitragssatz erstmalig gilt (i.d.R. Januar 2016), kann der Versicherte außerordentlich, mit einer Frist von 2 Monaten kündigen. Die Mitgliedschaft bei einer neuen Kasse würde dann zum 01. April 2016 beginnen.

Gerne erstellen die KSP-Experten ein unverbindliches Angebot unter Berücksichtigung evtl. individueller Wünsche zu Zusatzleistungen. Bitte kontaktieren Sie uns hier.

 

Mit den besten Grüßen

Clemens Wigger

Ist Wohnraum bald unbezahlbar?

HausIn manchen deutschen Städten und Regionen  ist für Normalverdiener mit Kindern der Erwerb einer Wohnimmobilie praktisch nicht mehr bezahlbar. Wie sich die brisante Wohnungssituation darstellt, zeigt der „Postbank Wohnatlas 2015“.

Der boomende Immobilienmarkt macht es Familien häufig unmöglich, eine Eigentumswohnung oder ein Wohnhaus in der notwendigen Größe von ca. 150 qm zu erwerben.  Die horrenden Preise sind meist nur noch von Singles und kinderlosen Paaren zu bezahlen.

Familien sind stark benachteiligt

In über 90 Prozent aller Kreise und Städte muss ein kinderloses Paar weniger als 40 Prozent des Haushaltseinkommens  – dieser Erfahrungswert gilt als Schwelle für eine bezahlbare eigene Immobilie – netto aufwenden, um eine Eigentumswohnung von ca. 110 qm zu finanzieren.

Bei Mietern wird die Belastungsgrenze mit lediglich 30 Prozent des Haushaltseinkommens definiert, da hier kein Vermögen aufgebaut wird. Fast überall in Deutschland unterschreiten kinderlose Paare diese Grenze.

Will eine Familie, die einen größeren Wohnraum benötigt, z.B. ein Einfamilienhaus von ca. 150qm erwerben, sieht die Situation dagegen viel dramatischer aus.

Metropolregionen sind für viele unbezahlbar

In nur rund 75 Prozent aller Kreise kann eine durchschnittlich verdienende Familie (mit zwei oder mehr Kindern) mit 40 Prozent des Nettohaushaltseinkommens eine passende Immobilie finanzieren.

Anders sieht es dagegen in manch angesagter Metropolregion aus. Für den Erwerb von 150qm Wohneigentum müssen Ca.-Anteile des Nettohaushaltseinkommens wie folgt aufgewendet werden:

München    98 Prozent
Düsseldorf  81 Prozent
Stuttgart     77 Prozent
Hamburg    74 Prozent
Nürnberg    62 Prozent
Berlin          62 Prozent

Familien mit „normalen Einkommen“ müssen sich also entweder damit abfinden, in diesen Städten mit deutlich weniger Wohnraum auszukommen oder sich in ländlicheren Regionen niederzulassen. In umliegenden Kreisen ist es meistens familienfreundlicher und günstiger. Im Einzugsgebiet von Hamburg im Kreis Pinneberg beispielsweise liegt der aufzubringende Anteil am Haushaltsnettoeinkommen bei lediglich 40 Prozent, im Kreis Stormarn bei 36 Prozent und im Kreis Herzogtum Lauenburg bei nur 34 Prozent. Da können auch die höheren Fahrtkosten leicht kompensiert werden.

Wer sich mit dem Gedanken befasst, eigenen Wohnraum zu erwerben, muss nicht nur die richtige Lage aussuchen, sondern auch die Finanzierbarkeit prüfen. Hier stehen die Fachleute im Kompetenzteam SicherPlanen mit Rat und Tat bereit.

 

Mit den besten Grüßen

Clemens Wigger

Führungskräfte qualifizieren

Excited business group with arms up isolated over a white background

 

Wenn man in den Führungsetagen großer oder mittelständischer Unternehmen oder auch in kleinen Handwerksbetrieben nach Wegen zur unternehmerischen Zielerreichung nachfragt, fallen überall Begriffe wie

  • Zufriedene und motivierte Mitarbeiter
  • Weniger Fluktuation
  • Geringerer Krankenstand
  • Mehr Innovation
  • Höhere Sozialkompetenz
  • Mehr Eigeninitiative

Leider fehlt aber vielen Führungskräften das nötige Handwerkzeug um Mitarbeiter zu führen und zu fördern, individuell zu motivieren, zu Höchstleistungen anzuspornen und Erfolg angemessen zu belohnen.  Wichtig für Personalverantwortliche ist das Wissen, wie Führung funktioniert, was Menschen motiviert, welche Bedeutung Wertschätzung, Entscheidungsfreiräume und Eigenverantwortung haben und wie Führungskräfte mit ihren Mitarbeitern erfolgreich ans Ziel kommen. Diese Kompetenzen werden für das erfolgreiche Bestehen von Unternehmen immer entscheidender.

Arbeitgeber müssen sich heute anstrengen, gute Mitarbeiter zu finden und zu halten. Eine wertschätzende Führungskultur ist dabei wesentlich. Die Mitarbeiterführung wird damit zu einer der wichtigsten strategischen Aufgaben, denn motivierte Mitarbeiter bleiben dort, wo die Vorgesetzten ihre Potenziale und Bedürfnisse erkennen, sie individuell fördern und ihre Leistungen honorieren.

Ein kluger und aufwendungsarmer Weg für Arbeitgeber ist die Nutzung der gesetzlichen Rahmenbedingungen, um den Arbeitnehmern auch finanzielle Vorteile zu bieten. Hier sind in erster Linie die Möglichkeiten einer „intelligenten Vergütungsgestaltung“ zu nennen, um ohne unternehmerischen Zusatzaufwand für die Mitarbeiter ein höheres Einkommen zu generieren.

Nähere Informationen vermittelt unser kostenloses E-Book „Intelligent vergüten und den Unternehmensgewinn steigern“.

 

Mit den besten Grüßen

Clemens Wigger

Pflegereform wurde vom Bundestag verabschiedet

116318_old_folksDer Bundestag hat eine neue Pflegereform verabschiedet. Damit werden künftig ca. 500.000 weitere Menschen, die bisher nicht berücksichtigt wurden, Leistungen aus der gesetzlichen Versicherung erhalten. Gesundheitsminister Hermann Gröhe sagte, 20 Jahre nach ihrer Einführung werde die Pflegeversicherung auf eine neue Grundlage gestellt. Es handele sich um einen Meilenstein für Pflegebedürftige und alle, die für diese tagtäglich da seien.

Nach dem Gesetz sollen Menschen mit psychischen Erkrankungen oder Demenz einen gleichberechtigten Zugang zu Pflegeleistungen erhalten, wie Menschen mit körperlichen Beeinträchtigungen.

Dazu wird ein neues Begutachtungssystem eingeführt. Die bisher bekannten drei Pflegestufen werden ab 2017 durch fünf Pflegegrade ersetzt, die den Bedarf des Einzelnen besser erfassen sollen.

Diese Pflegegrade werden anhand eines Punktesystems wie folgt ermittelt:

  • Pflegegrad 1 – ab 12,5 bis unter 27 Gesamtpunkte = geringe Beeinträchtigung
  • Pflegegrad 2 – ab 27 bis unter 47,5 Gesamtpunkte = erhebliche Beeinträchtigung
  • Pflegegrad 3 – ab 47,5 bis unter 70 Gesamtpunkte = schwere Beeinträchtigung
  • Pflegegrad 4 – ab 70 bis unter 90 Gesamtpunkte    = schwerste Beeinträchtigung
  • Pflegegrad 5 – ab 90 bis 100 Gesamtpunkte      = schwerste Beeinträchtigung mit                                                                                besonderer Anforderung an die
    pflegerische VersorgungDas neue Begutachtungsverfahren ist in 6 verschiedene Module zur Ermittlung der Gesamtpunkte aufgeteilt. In jedem Modul gibt es mehrere Einzelkriterien, die durch einen Mitarbeiter des MDK (Medizinischer Dienst der gesetzlichen Krankenversicherungen) bewertet werden. Die Summe aller Einzelpunkte führt am Ende des Begutachtungsverfahrens zur Ermittlung des Pflegegrades.
    Folgende 6 Module sieht das Pflegestärkungsgesetz II vor:
  • Modul 1: Mobilität
  • Modul 2: Kognitive und kommunikative Fähigkeiten
  • Modul 3: Verhaltensweisen und psychische Problemlagen
  • Modul 4: Selbstversorgung
  • Modul 5: Bewältigung von und selbstständiger Umgang mit krankheits- oder
    therapiebedingten Anforderungen
  • Modul 6: Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte.Um die Reform zu finanzieren, steigt der Beitragssatz um 0,2 Prozentpunkte des Bruttolohns auf 2,55 Prozent und für Kinderlose auf 2,8 Prozent. Bereits zu Jahresanfang war die erste Stufe der Reform in Kraft getreten. Dafür waren die Beitragssätze bereits um 0,3 Prozentpunkte angehoben worden.

    Bis zur Einführung im Januar 2017 haben Pflegekassen und Einrichtungen genügend Zeit zur Umstellung. Im Gesetz enthaltene Verbesserungen für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen treten dagegen bereits zum 1. Januar 2016 in Kraft. So wird etwa die Beratung verbessert, Pflegekassen werden zu gesundheitsfördernden Maßnahmen in Pflegeheimen verpflichtet und der Pflege-TÜV wird überarbeitet.So werden Pflegeeinrichtungen vom kommenden Jahr an nicht mehr mit Schulnoten bewertet. Die Pflegenoten sollen zum 1.1.2016 vorübergehend durch eine Kurzzusammenfassung des Prüfberichts des Medizinischen Dienstes der gesetzlichen Krankenversicherung ersetzt werden. Karl-Josef Laumann (CDU) , Pflegebevollmächtigte der Bundesregierung, plant, dass ein Pflegequalitätsausschuss dann bis Ende 2017 ein neues Qualitätsprüfungs- und Veröffentlichungssystem auf die Beine stellen soll. Hier will Laumann auch Verbände der Pflegebedürftigen gleich- und stimmberechtigte einbinden.

Fachleute empfehlen bereits heute und auch nach Inkrafttreten der Reformen eine private Pflegeversicherung, um die weiterhin steigenden Kosten einer menschenwürdigen Pflege aufbringen zu können.

Mit den besten Grüßen

Clemens Wigger

Wann ist man berufsunfähig?

ÜberfordertEs kann jeden treffen: krankheitsbedingt ist man nicht mehr in der Lage, seinen Beruf auszuüben! Plötzlich fehlt das Einkommen, welches zur Sicherung des gewohnten Lebensstandards benötigt wird. Spätestens jetzt stellt sich die Frage, ob man selber alles getan hat, um diesen Einkommensverlust auszugleichen.

Häufig lautet die Antwort auf diese Frage: „Nein, ich habe es versäumt, frühzeitig eine ausreichende Berufsunfähigkeitsversicherung abzuschließen!“

Zumindest finanziell besser gestellt ist derjenige, der sich rechtzeitig gegen das Risiko der Berufsunfähigkeit abgesichert hat. Tritt der Fall der bedingungsgemäßen Berufsunfähigkeit ein, zahlt die Versicherung die vereinbarte Berufsunfähigkeitsrente und es entstehen keine zusätzlichen finanziellen Sorgen für den Betroffenen.

Jedoch stellt sich oft die Frage, ob überhaupt eine bedingungsgemäße Berufsunfähigkeit vorliegt! Denn nur wenn diese Frage eindeutig geklärt ist, macht es Sinn, einen Leistungsantrag beim Versicherer zu stellen. Für den Versicherten kann die Einschätzung der Situation durchaus nicht eindeutig sein. Die Hilfe eines Spezialisten ist in diesem Fall sehr hilfreich und zu empfehlen.

Grundsätzlich gilt, dass eine bedingungsgemäße Berufsunfähigkeit dann vorliegt, wenn die versicherte Person während der Vertragslaufzeit, auf Grund von Krankheit, Körperverfall oder Körperverletzung, ihren Beruf nicht mehr im bedingungsgemäßen Ausmaß für einen definierten Zeitraum ausüben kann. Im Einzelfall muss diese Definition allerdings entsprechend der Gesamtsituation des Versicherten bzgl. seines gesundheitlichen Zustands ausgelegt werden.

Relevant ist in diesem Zusammenhang weder der evtl. einmal erlernte, noch ein irgendwann einmal ausgeübter oder im Versicherungsantrag angegebener Beruf. Nur der zuletzt konkret ausgeübte Beruf wird als Maßstab herangezogen (OLG Hamm v. 10.11.2010, Az. I-20 U 64/10).

Die maßgebliche Berufstätigkeit muss der Versicherte gegenüber der Versicherung in seiner konkreten Ausgestaltung nachvollziehbar darstellen. Dies gilt für Art, Umfang und Häufigkeit der regelmäßig anfallenden Arbeiten sowie die körperlichen und geistigen Leistungsanforderungen
(OLG Köln v. 27.02.2008, Az. 5 U 237/06). Ebenso ist die Darstellung einer bespielhaften Arbeitswoche mit konkretem Stundenplan hilfreich, um dem Versicherer ein Bild der beruflichen Beanspruchung zu vermitteln (OLG Koblenz v. 11.03.2004, Az. 10 U 744/03). Auch die nachvollziehbare Erklärung der gesundheitlichen Hindernisse zur Berufsausübung darf nicht vergessen werden, um eine bedingungsgemäße Berufsunfähigkeit feststellen zu können.

Ein zusätzliches Prüfungskriterium der Versicherer ist eine evtl. Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht. Stellt sich heraus, dass der Versicherte bereits im Antrag nicht alle Angaben korrekt gemacht hat, wird der Versicherer versuchen, die Gültigkeit des Vertrages anzufechten, um Leistungsfrei zu werden.

Die Vielzahl der bei einem Leistungsantrag auf Berufsunfähigkeitsrente zu beachtenden Kriterien sollte jeden Versicherten veranlassen, die Hilfe eines Spezialisten in Anspruch nehmen, um seine Ansprüche durchzusetzen.

Mit den besten Grüßen

Clemens Wigger